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Verpackungsverordnung

Messermacher Mast ist gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen der angebotenen Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung tragen, kostenlos zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen.